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Verfasst von: Baumi am 03.03.2007 06:11
 


THEMA:  Student + Freier Dienstnehmer
Hallo! Ich bin Student und arbeite nebenbei als Freier Dienstnehmer. Kann ich einen PC der ausschließlich von mir privat und fürs Studium genutzt wird absetzten? Falls ja: Der ganze Betrag im Anschaffungsjahr oder auf mehrere Jahre aufgeteilt? Unter KZ 9230 (Fortbildungskosten)? Beim Durchsuchen des Forums bin ich auf das Stichwort Tagesdiäten gestoßen. Kommt sowas für mich überhaupt irgendwie in Frage? Beim Studieren bin ich teilweise auf der Uni (7 km vom Wohnort) oder auf der Uni-Aussenstelle (18 km vom Wohnort). Beim Arbeiten bin ich großteils im Büro, welches sich 23 km vom Wohnort befindet. Manchmal bin ich beruflich auch österreichweit unterwegs. Unter welcher KZ kann ich berufliche Handykosten absetzen? Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann. Vielen Dank im Voraus Baumi
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 03.03.2007 06:11
 


THEMA:  Re: Student + Freier Dienstnehmer
Auf 3 Jahre verteilt. Diäten kann man erst am 25 KM vom Wohnort rechnen.
Verfasst von: Jutta Rapp am 03.03.2007 06:11
 


THEMA:  Re: Student + Freier Dienstnehmer
Telefonkosten werden im Formular E1a unter der Kennzahl 9230 angesetzt.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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