Verfasst von:
Magda Harker am
18.02.2007 05:58
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THEMA: Betrieb pachten |
Um kein finanzielles Risiko einzugehen, möchte ich einen Betrieb, der mir zur Übernahme angeboten wurde, nur pachten.
Muss ich dem Betriebseigentümer über meinen Geschäftserfolg Rechenschaft ablegen?
Muss ich ihm größere Veränderungen mitteilen oder seine Zustimmung einholen?
Was geschieht mit Investitionen, die ich tätige? Kann ich GWG nach Pachtende mit nachhause nehmen? Kann ich größere Investitionen mit nachhause nehmen? Kann ich für bauliche Investitionen bei Pachtende eine Ablöse verlangen?
Wenn eine Maschine ersetzt werden muss, wer zahlt das?
Gibt es gesetzliche Kündigungsfristen oder ist das Vereinbarungssache? Oder gibt es da eine ähnliche Regelung wie bei Mieten, dass, wenn man einen Nachmieter sucht, und der Eigentümer akzeptiert ihn, man keine Kündigungsfrist einhalten muss?
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
18.02.2007 05:58
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THEMA: Re: Betrieb pachten |
Es gibt auch noch andere Bestimmungen, die Ihnen auf den Kopf fallen können. Lassen Sie sich von Steuer- und Rechtsexperten beraten.
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