Michael R. schrieb:
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> Hallo!
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> Ich befinde mich momentan in einem Angestellten DV und hab
> nun für eine andere firma eine Website erstellt. Die Kosten
> belaufen ca. 1.000 Euro. Die Firma möchte dafür natürlich
> eine Rechnung mit Ust.
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> Brauch ich dafür einen Gewerbeschein oder sonst irgendwas?
>
> Und wie muß ich daß abrechnen.?
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> Gibts vielleicht auch eine Möglichkeit das legal ohne Steuern
> zu machen???
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> Bedanke mich jetzt schon für jede Antwort
>
>
> mfg Michael
Einkommensteuer müssen Sie zahlen, wenn Sie neben einer nichtselbständigen Tätigkeit mehr als 730,-- jährlich dazu verdienen.D.h., wenn Sie Ausgaben von 270,--nach weisen können, dann brauchen Sie keine Einkommensteuererklärung abgeben.
Als Kleinunternehmer können Sie ganz legal eine Rechnung ohne Umsatzsteuer legen.Also € 1.000,--brutto für netto.
Gewerbeschein brauchen Sie, wenn Sie gewerbsmäßig Websites erstellen.Das kann aber bei einer einmaligen Tätigkeit nicht angenommen werden. V.Weiß www.steuerberatung-weiss.at |
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