Der Beginn der selbständigen Tätigkeit ist dem Finanzamt anzuzeigen, eine Steuernummer ist anzufordern, die Sozialversicherungspflicht ist abzuklären.
Ich empfehle eine Beratung bei einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen; viele Kanzleien bieten die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung.
MfG
Jutta Rapp
www.steuerberater-rapp.at |
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