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Verfasst von: Robert Haider am 11.11.2003 05:49
 


THEMA:  Angestellt und nebenbei Selbständig
Ich bin in einem Angestelltenverhältnis und möchte nebenbei einen Webshop betreiben. Wie sieht hier die Vorgehensweise aus, da ich zusätzlich einen Gewerbeschein lösen muss.
Verfasst von: J. Rapp am 11.11.2003 05:49
 


THEMA:  Re: Angestellt und nebenbei Selbständig
Der Beginn der selbständigen Tätigkeit ist dem Finanzamt anzuzeigen, eine Steuernummer ist anzufordern, die Sozialversicherungspflicht ist abzuklären. Ich empfehle eine Beratung bei einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen; viele Kanzleien bieten die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung. MfG Jutta Rapp www.steuerberater-rapp.at
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