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Verfasst von: M. Wesely am 03.11.2003 17:26
 


THEMA:  Bauausführung im Ausland
Beim durchschauen Ihrer Seite bin ich auf ein auch für mich interessantes Thema gestoßen. Dazu habe ich einige vertiefende Fragen. Jaritz Feso schrieb: > > Ich bin als Angestellter einer österreichischen Baufirma > heuer mehrere Monate in Deutschland beschäftigt. > 1. Ist es richtig, dass ab einem Monat Auslandseinsatz der > Österreichische Staat auf die Steuern verzichtet? > 2. Entstehen später Probleme beim Lohnsteuerausgleich > (Nachzahlungen)? > > Vielen Dank für die Beantwortung! Begünstigte Auslandstätigkeiten sind gem §3Abs 1 Zif 10 EStG von der Einkommensteuer befreit, wenn sie länger als 1 Monat dauern.Solche begünstigten Tätigkeiten sind:Bauausführung,Montage,Montageüberwachung,Inbetriebnahme und Instandsetzung von Anlagen. Beim Lohnsteuerausgleich (= Arbeitnehmerveranlagung) kann es dadurch zu keiner Nachversteuerung kommen. ********** Meine Fragen: *Wie ist der Zeitpunkt definiert, ab dem man dem deutschen Staat die Einkommensteuer schuldet? *Muss man bei Überschreitung dieses Zeitpunktes für die gesamte Zeit die Einkommensteuer nachzahlen? *Wird der deutsche Staat beim österreichischen Lohnsteuerausgleich in diesem Fall eingeschaltet? Danke im Voraus!! M.W.
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