Beim durchschauen Ihrer Seite bin ich auf ein auch für mich interessantes Thema gestoßen. Dazu habe ich einige vertiefende Fragen.
Jaritz Feso schrieb:
>
> Ich bin als Angestellter einer österreichischen Baufirma
> heuer mehrere Monate in Deutschland beschäftigt.
> 1. Ist es richtig, dass ab einem Monat Auslandseinsatz der
> Österreichische Staat auf die Steuern verzichtet?
> 2. Entstehen später Probleme beim Lohnsteuerausgleich
> (Nachzahlungen)?
>
> Vielen Dank für die Beantwortung!
Begünstigte Auslandstätigkeiten sind gem §3Abs 1 Zif 10 EStG von der Einkommensteuer befreit, wenn sie länger als 1 Monat dauern.Solche begünstigten Tätigkeiten sind:Bauausführung,Montage,Montageüberwachung,Inbetriebnahme und Instandsetzung von Anlagen.
Beim Lohnsteuerausgleich (= Arbeitnehmerveranlagung) kann es dadurch zu keiner Nachversteuerung kommen.
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Meine Fragen:
*Wie ist der Zeitpunkt definiert, ab dem man dem deutschen Staat die Einkommensteuer schuldet?
*Muss man bei Überschreitung dieses Zeitpunktes für die gesamte Zeit die Einkommensteuer nachzahlen?
*Wird der deutsche Staat beim österreichischen Lohnsteuerausgleich in diesem Fall eingeschaltet?
Danke im Voraus!!
M.W. |
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