Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich hatte nahe meiner Arbeit einen Zweitwohnsitz, welchen ich nunmehr aufgelöst habe und erneut an meine Hauptwohnadresse zurückgezogen bin.
Diese liegt 100 km von der Arbeit entfernt. Ich habe die Adressänderung erst per 1.1. beim Steuerberater bekannt gegeben, bin jedoch schon seit Oktober abgemeldet und wohne wieder am Hauptwohnsitz.
Kann ich trotzdem die Pendlerpauschale für Okt-Dez 06 beim Steuerausgleich beantragen???
Woher bekommt das Finanzamt meine neuen Daten? Ich habe mich ja beim Meldeamt abgemeldet und mitgeteilt, dass ich wieder am Hauptwohnsitz wohne.
Weiters möchte ich nunmehr Pendlerpauschale beantragen, allerdings nicht mit laufendem Lohn, sondern jeweils mit dem Jahresausgleich.
Habe ich dadurch Nachteile? Weil ich so einen weiten Weg habe, muss ich Fahrtenbuch führen?? Bislang notiere ich mir nur die Tage an denen ich pendle - es sind zw. 15 und 20 im Monat.
Vielen Dank für Rückäußerung!!! |
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