Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Andrea am 25.01.2007 06:10
 


THEMA:  Pendlerpauschale
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte nahe meiner Arbeit einen Zweitwohnsitz, welchen ich nunmehr aufgelöst habe und erneut an meine Hauptwohnadresse zurückgezogen bin. Diese liegt 100 km von der Arbeit entfernt. Ich habe die Adressänderung erst per 1.1. beim Steuerberater bekannt gegeben, bin jedoch schon seit Oktober abgemeldet und wohne wieder am Hauptwohnsitz. Kann ich trotzdem die Pendlerpauschale für Okt-Dez 06 beim Steuerausgleich beantragen??? Woher bekommt das Finanzamt meine neuen Daten? Ich habe mich ja beim Meldeamt abgemeldet und mitgeteilt, dass ich wieder am Hauptwohnsitz wohne. Weiters möchte ich nunmehr Pendlerpauschale beantragen, allerdings nicht mit laufendem Lohn, sondern jeweils mit dem Jahresausgleich. Habe ich dadurch Nachteile? Weil ich so einen weiten Weg habe, muss ich Fahrtenbuch führen?? Bislang notiere ich mir nur die Tage an denen ich pendle - es sind zw. 15 und 20 im Monat. Vielen Dank für Rückäußerung!!!
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.197 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.