Betreffend Erbschaft gibt es eine gesonderte Regelung. Sämtliches Kapitalvermögen dessen Zinsen der Kapitalertragsteuer unterliegt, ist von der Steuer befreit. Somit natürlich das Erben von Sparbüchern und Girokonten. Auch kapitalertragsteuerpflichtige Zinsen aus Wertpapieren sind steuerfrei.
Diesbezüglich ist auch keine Befristung vorgesehen. |
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