Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: MAS am 12.01.2007 11:38
 


THEMA:  Reiseleistungen/Pauschalreisen
In diesem Fall handelt es sich um einen Einkauf einer Pauschalreise (nach Spanien) eines großen österr. Resiseverantstalters (Sitz in Wien) an ein österr. Reisebüro. In der Rechnung werden die einzelnen Leistungsbestandteile einzeln mit einem Betrag ausgewiesen, zB Hotel 700,00 Flug 40,00 Vers. 10,00 -------------- Rg.betrag 750,00 Provision 10% - 75,00 ------------------- Rg.betrag, netto 675,00 Gem. Heinz/Hinterleitner handelt es sich um eine Leist. gem. § 3a (12) UstG. Die Vermittl.Prov. und ein anfallendes Buchungsentgelt beim Verkauf des Reisebüros sind gem. § 3a (12) in Öst. mit 20% zu versteuern. ABER: der Reiseveranstalter (zB Gulett, TUI), welcher die Reise an das Reisebüro vermittelt, weist nirgendwo auf der Rg. eine Ust aus, oder vermkert irgend etwas umsatzsteuerliches. Bei Nachfrage in der BH des Reiseveranstalters, warum die Rg. so ausgestellt wurde, bekam ich zur Antwort: "Das ist ja grenzüberschreitend". Ich denke, dass zumindest für die auf der Rg. ausgewiesene Provision eine Umsatzsteuer ausgewiesen werden müsste, ev. auch für die Reiseleistung an sich (da bin ich mir nicht sicher, weil es sich bei der Reise an sich lediglich um einen "Durchlaufposten" handelt. USt und Vost aus dem Verkauf würden sich ausgleichen.) Wenn in der BH des Reisebüros, welche die Reise an den Reisenden verkauft (weitervermittlet), nun diese Rg. gebucht werden muss (obwohl die Rg. anscheinend falsch ausgestellt wurde), wie ist umsatzsteuerlich mit diesem Sacherverhalt umzugehen (zumal der Reiseveranstalter der Meinung ist, dass die Rg. richtig ausgestellt werden und somit keine korr.Rg. angefordert werden kann). FRAGEN: 1. Sollte der Reiseeinkauf 750,00 Eur als nicht ustbar ? (weil auf Grundstücksort Hotel abgestellt?? oder als ustfrei weil auf grenzüberschreit.Personenbeförd. abgestellt?? wird - behandelt werden UND 2. soll die Prov.75,00 mit od. ohne USt gebucht werden? Ich würde gerne wissen, wie die richtige Vorgehensweise wäre, denn die derzeitige Vorgehensweise - die wahrscheinlich die gängiste ist (Reiseeinkauf als nicht steuerbar und Reieseverkauf an Reisenden der Margensteuer unterziehen obwohl eigentlich eine Vermittlungsleistung vorliegt), erscheint zwar praktikabel aber ich denke nicht richtig. Ich bin ratlos, ich denke die vorliegenden Rechnungen über dir Pauschalreisen an das Reisebüro sind eigentlich falsch ausgestellt, weiß es aber nicht bestimmt. Vielleicht hat von Ihnen jemand einen ähnlichen Fall bereits behandelt. Danke im Voraus
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.197 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.