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Verfasst von: Beatrix am 11.01.2007 04:53
 


THEMA:  Änderungsmeldung der BGKK
hallo. ich bin von Geringfügig auf Teilzeit Angestellt worden und muss eine Änderungsmeldung an die BGKK machen. folgende Fragen dazu: es sind auf dem Formular einige Kästchen bzw. Fragen anzukreuzen wie zB: 1) Übernahme in das Angestelltenverhältnis 2) vollversichert 3) Änderung der Beitragsgruppe das wären meine drei "Sorgenkinder" bei denen ich nicht wirklich weiss wie ich sie beantworten soll. vielleicht kann mir jemand weiter helfen. vielen dank im voraus Beatrix
Verfasst von: Patrick1984 am 11.01.2007 04:53
 


THEMA:  Re: Änderungsmeldung der BGKK
ad 1. wenn du vorher schon Angestellte gewesen bist gibt es keine Änderung; nur wenn du vorher "Arbeiterin" warst! ad 2. als gerinfügig Beschäftigte warst du Teilversichert (nur Unfallversichert) nun bist du (da du sicherlich mehr als € 333,16/Monat verdienst) vollversichert! ad 3. als gerinfügig Beschäftigte => N24(?!) jetzt ändert sich die Beitragsgruppe auf D1 Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen Patrick
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