Da ihr Internetanschluss privat erfolgt und daher nicht im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit steht, ist eine zusätzliche Geltendmachung als Sonderausgaben möglich.
Ansonsten wären die Kosten nur als Betriebsausgaben abzugsfähig, allerdings nicht zusätzlich zum Pauschale.
Siehe dazu auch die Anfragebeantwortung unter
www.fiebich.com > Infos & FAQ > FAQ > Förderung Breitband Internet
MfG
Thomas Fiebich |
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