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Verfasst von: Mayer am 08.10.2003 14:25
 


THEMA:  Absetzbarkeit Breitband Internetzugang
Ich möchte gerne einen privaten Breitbandanschluß installieren. Kann ich die Kosten (bis Ende 2004) zusätzlich als Sonderausgaben geltend machen auch wenn ich nicht lohnsteuerpflichtig sondern als freier Dienstnehmer einkommensteuerpflichtig bin und Betriebsausgaben immer pauschal absetze. Vielen Dank für Ihre Information M f G A Mayer
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 08.10.2003 14:25
 


THEMA:  Re: Absetzbarkeit Breitband Internetzugang
Selbstverständlich können Sie Sonderausgaben geltend machen wie ein Gehaltsempfänger. V.Weiß www.steuerberatung-weiss.at
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 08.10.2003 14:25
 


THEMA:  Re: Absetzbarkeit Breitband Internetzugang
und zwar können Sie die Kosten für den Anschluss und die monatliche Grundgebühr vom 1.5.03 bis 31.12.04 als Sonderausgaben geltend machen.Die Erstanschlusskosten sind mit 50 € begrenzt und die monatliche Gebühr mit 40 €. V.Weiß
Verfasst von: Mag. Thomas Fiebich am 08.10.2003 14:25
 


THEMA:  Re: Absetzbarkeit Breitband Internetzugang
Da ihr Internetanschluss privat erfolgt und daher nicht im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit steht, ist eine zusätzliche Geltendmachung als Sonderausgaben möglich. Ansonsten wären die Kosten nur als Betriebsausgaben abzugsfähig, allerdings nicht zusätzlich zum Pauschale. Siehe dazu auch die Anfragebeantwortung unter www.fiebich.com > Infos & FAQ > FAQ > Förderung Breitband Internet MfG Thomas Fiebich
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