Als geschäftsführender Gesellschafter (mehr als 25% Anteile) möchte ich mir von der Firma Geld ausborgen und in Raten wieder zurückzahlen.
Wie geht man da vor damit das nicht als versteckte Gewinnentnahme gewertet werden kann?
Gibt es außerdem eine Obergrenze die geborgt werden darf?
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
29.12.2006 16:31