Die Steuerbefreiung wurde bis 31.12.2003 verlängert. Eine weitere Erstreckung wird zur Zeit nicht diskutiert - aber das war auch 2002 so.
Zu beachten ist die Einschränkung ab 2003, dass die Zuwendung von Sparbüchern an Personen der Steuerklasse V nicht mehr unbegrenzt, sondern nur bis zu einem Betrag von 100.000 € (Freibetrag) steuerbefreit ist.
MfG
Thomas Fiebich |
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