Verfasst von:
Hubert am
20.12.2006 15:19
|
|
THEMA: Betrugsbekämpfungsgesetz? |
Ich habe gelesen, dass ab 1.1.07 die Bareinnahmen und -ausgaben ab einer bestimmten Umsatzhöhe einzeln aufgezeichnet werden müssen.
Heisst das nun, dass ich nach einer betrieblichen Fahrt, bei der mehrere Parkgebühren angefallen sind, jeden einzelnen Parkschein extra im Kassabuch erfassen muss?
Oder kann ich weiterhin am Tag der Verrechnung mit der Barkasse den Gesamtbetrag einschreiben?
Wer kann mir hier helfen?
Vielen Dank
Hubert
|
|
|
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
20.12.2006 15:19
|
|
THEMA: Re: Betrugsbekämpfungsgesetz? |
Die Umsatzhöhe ist € 150.000,--.
Ja, theoretisch müssten Sie jeden Beleg einzeln erfassen.
Aber meiner Meinung nach wäre der Aufwand unverhältnismäßig.
|
|
|
|