Verfasst von:
Furtner am
30.09.2003 15:14
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THEMA: Vermietung und Einkommenssteuer |
Guten Tag !
Wenn meine Frau und ich zu gleichen Teilen eine Eigentumseohung erwerben (älteres Baujahr), sanieren und dann vermieten:
- Wer kann die Sanierung steuerlich geltend machen? Meine Frau und Ich ? Ist das pro Person im Rahmen der Sonderausgaben auch mit einer Höchstgrenze (früher ATS 700000) begrenzt ?
- Wer kann/muss das Einkommen aus Vermietung versteuern? Beide? Meine Frau und ich haben sehr unterschiedliche Steuersätze.....
BESTEN DANK für Ihre Antwort
Furtner J. |
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Verfasst von:
Mag. Thomas Fiebich am
30.09.2003 15:14
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THEMA: Re: Vermietung und Einkommenssteuer |
Die Vermietung der im gemeinsamen Eigentum stehenden Wohnung ist eine Miteigentumsgemeinschaft. Für diese sind die Einkünfte gesondert zu ermitteln.
Das heisst:
Sowohl Einnahmen als auch Ausgaben für dieses Vermietungsobjekt werden zuerst unabhängig von ihrem persönlichen Einkommen ermittelt und die anteiligen Einkünfte daraus in Ihrer persönlichen Steuererklärung hinzugerechnet.
Die Sonderausgabenbestimmungen gelten nicht für Vermietungseinkünfte.
Hinsichtlich Umsatzsteuer ist ebenfalls die Miteigentumsgemeinschaft Steuersubjekt.
Ich empfehle Ihnen jedenfalls dringend vor weiteren Schritten einen Steuerberater zu konsultieren, da gerade im Bereich Vermietung und speziell bei Sanierungen sehr viel falsch gemacht werden kann.
MfG
Thomas Fiebich |
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