Hallo, folgende Frage:
Wenn ich als Zahntechniker (in Deutschland ansässig) Zahnersatz an österreichische Zahnärzte liefere, fakturiere ich ja ohne die deutsche USt, da es sich um ein innergemeinschaftliches Geschäft handelt. Muss der Zahnarzt in Österreich nun Einfuhr-USt zahlen und kann er diese als Vorsteuer wieder geltend machen oder nicht? Danke für Antworten!
|
|