Wenn man für ein Kind, welches nicht im gemeinsamen Haushalt lebt,
den gesetzlichen Unterhalt leistet, dann steht einem der Unterhaltsabsetzbetrag zu.
Ich hatte noch nie den Fall, dass das Kind im Ausland lebt.Ich weiß nur ,dass das Finanzamt einen Gerichtsbeschluss verlangt, aus welchem die Zahlungsverpflichtung hervorgeht.
In Ihrem Fall würde ich einfach mit der Arbeitnehmerveranlagung den Unterhaltsabsetzbetrag beantragen. |
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