Ich habe im Jahr 2004 ein sanierungsbedürftiges Mietshaus erworben, welches nun instandgesetzt wird. Austausch von Fenstern und Türen,Einbau von badezimmer und wc, Außenputz usw. Dürfen diese Aufwendungen nun auf 10 Jahre abgeschrieben werden, oder besteht für diese Aufwendungen Aktivierungspflicht auf die Nutzungsdauers des Gebäudes,
vielen Dank! |
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