Liebes Steuer-Forum,
ich habe eine Frage zu der ich trotz Recherche keine Antwort gefunden habe.
Ein befreundeter Unternehmensberater, mit dem ich fachlichen Austausch gepflegt habe und auch ab und zu zusammengearbeitet habe, ist Mitte des Jahres verstorben. Von der Erbin wurde mir jener Teil des beruflichen Nachlasses übergeben (geschenkt), der für Sie keinen Wert hatte, nämlich Fachliteratur und Fachmaterialien.
Für mich haben die Sachen einen hohen ideellen Wert, speziell auch dadurch, da sich meine berufliche Tätigkeit - schon bisher interdiziplinär, d.h. teilweise auf diesem Gebiet tätig - stärker in Richtung Unternehmensberatung ausweitet. Dadurch habe ich einen hohen konkreten Nutzen.
Jetzt meine Frage: Kann ich nun diese Wertsteigerung, die mein Unternehmen erfahren hat, auch steuerlich ansetzen?
Ich spreche dabei nur von jenem Teil der Fachliteratur und Fachmaterialien, die ich auch käuflich erwerben könnte. Ich meine damit eine exakte, recherchierte Einzelauflistung mit einem Anteil des Neupreises bzw. dem Gebrauchtpreis (Endsumme ca. 3000 - 4000 EUR). Dasselbe habe ich vor einigen Jahren bereits so gemacht, als ich Gegenstände aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen übernommen habe.
Kann ich das also so machen bzw. falls nicht, mit welcher anderen Variante kommt hier in Betracht?
Danke für die Antwort
Archibald |
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