Verfasst von:
Elmar am
20.11.2006 09:49
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THEMA: USt-Steuer |
Folgende Frage: Ich bin derzeit in zwei Dienstverhältnissen tätig; beides sind freie Dienstverträge. Ich übersteige heuer die Grenze der Kleinstunternehmerregelung, muss also Ust an das Finanzamt abführen. Bei einem Dienstgeber kann ich die USt weiterverrechnen, beim anderen Dienstgeber (gemeinnütziger Verein, Drogentherapiestation, in der ich betreuerische Funktion habe) ist das nicht möglich. Muß ich, obwohl ich dem Unternehmen keine USt verrechnen kann, diese dem Finanzamt abführen
Hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen... |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
20.11.2006 09:49
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THEMA: Re: USt-Steuer |
Sie müssen die Umsatzsteuer in beiden Fällen in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen. Der gemeinnützige Verein kann die USt nicht abziehen. Wenn Sie von dem Verein die USt nicht erhalten, stellen Sie keine Steuer in Rechnung, müssen jedoch vom erhaltenen Betrag die USt abführen.
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Verfasst von:
Elmar am
20.11.2006 09:49
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THEMA: Re: USt-Steuer |
Vielen Dank für die schnelle Info! Allerdings ist sie eher unerfreulich:
D. h. ich verdiene bei dem Verein, wo ich die USt nicht weiterverrechnen kann, mit einem Schlag um 20 % weniger? Eine unechte Ust-Befreiung, weil es sich um die Tätigkeit als Betreuer in einer Drogentherapiestation, also um eine Einrichtung des Gesundheitswesens handelt, kommt hier nicht in Frage? |
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