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Verfasst von: Richard am 17.11.2006 12:38
 


THEMA:  Notstandhilfe nach Selbständigkeit
Guten Tag ! Ich habe seit 2003 ein Transportunternehmen gemeldet, dieses lief nie sonderlich gut und jetzt muss ich aus Kostengründen das Unternehmen mit 1.Dezember 2006 zusperren. Ich habe bereits zahlreiche Bewerbungen geschrieben, aber bis sich wieder eine Tätigkeit für mich findet, muss ich irgendwie über die Tage kommen. Daher meine Frage: Habe ich Anspruch, nach eiener Selbständigen Gewerblichen Tätigkeit auf Notstandhilfe ? Herzlichen Dank im vorraus für die Antworten ! Richard
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 17.11.2006 12:38
 


THEMA:  Re: Notstandhilfe nach Selbständigkeit
Wenn Sie vor Ihrer Selbständigkeit längere Zeit nicht selbständig tätig waren, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld (soweit Sie das nicht bereits konsumiert haben). AM OeSV
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