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Verfasst von: Anastasia Godi am 29.08.2003 12:48
 


THEMA:  Wohnungskauf
Hallo! Können Sie mir sagen, ob ich als Käufer steuerliche Nachteile habe, wenn der Verkäufer die Wohnung noch ein halbes Jahr nutzt, obwohl der Besitz, Nutzungen und Lastenübergang bereits jetzt auf mich übergegangen ist. Es ist kein Mietverhältnis und es fällt hierfür auch keine Nutzungsentschädigung an (steht so im notariellem Vertrag). Die 6 Monate wurden im Kaufpreis berücksichtigt.(Wohnung wurde dadurch billiger). Die Verkäufer bauen ein Haus und können erst in einem halben Jahr dort einziehen. Ich habe selbst eine Kündigungsfrist in meiner Mietwohnung von 3 Monaten. Kann es nun sein, dass das Finanzamt das anders sieht und ich dann wie bei Mieteinahmen Steuern zahlen muss, obwohl ich keine Miete erhalte? Bitte um schnelle Antwort da dringend! Vielen, vielen Dank im voraus! MfG.
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 29.08.2003 12:48
 


THEMA:  Re: Wohnungskauf
Anastasia Godi schrieb: > > Hallo! > > Können Sie mir sagen, ob ich als Käufer steuerliche Nachteile > habe, wenn der Verkäufer die Wohnung noch ein halbes Jahr > nutzt, obwohl der Besitz, Nutzungen und Lastenübergang > bereits jetzt auf mich übergegangen ist. Es ist kein > Mietverhältnis und es fällt hierfür auch keine > Nutzungsentschädigung an (steht so im notariellem Vertrag). > Die 6 Monate wurden im Kaufpreis berücksichtigt.(Wohnung > wurde dadurch billiger). Die Verkäufer bauen ein Haus und > können erst in einem halben Jahr dort einziehen. Ich habe > selbst eine Kündigungsfrist in meiner Mietwohnung von 3 > Monaten. > Kann es nun sein, dass das Finanzamt das anders sieht und ich > dann wie bei Mieteinahmen Steuern zahlen muss, obwohl ich > keine Miete erhalte? > > Bitte um schnelle Antwort da dringend! > > Vielen, vielen Dank im voraus! > > MfG. Sehr geehrte Frau Godi, ich sehe hier keine Gefahr, dass das Finanzamt Ansprüche an Sie stellt. mfg V.Weiß Mag.Veronika Weiß Steuerberatung Judengasse 7 1010 Wien
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