Verfasst von:
Birgit Ott am
11.11.2006 17:09
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THEMA: arbeitslos - honorarnote, geringfügikeitsgrenze |
Guten Tag Frau Weiß,
Erstmal möchte ich ein großes Lob aussprechen an Ihr tolles Forum - man findet auf einige Fragen schon eine passende Antwort.
jedoch habe ich jetzt trotzdem eine außergewöhnliche Situation und bitte Sie dringend um Ihren Ratschlag:
ich bin arbeitslos und sollte für ein Unternehmen einen Werbeauftritt (Drucksorten) erstellen. Diese Tätigkeit wird sich über mehrere Monate ziehen.
Wenn man arbeitslos ist darf man ja bis zu € 333,-- dazuverdienen ohne dafür Steuer zahlen zu müssen. D.h. im Monat werden die gestellten Honorarnoten die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.
Darf ich das überhaupt machen? Bzw. was für Möglichkeiten habe ich dieses Angebot trotzdem wahrzunehmen ohne das Arbeitslosengeld zu verlieren.
P.S. ein Gewerbe habe ich nicht angemeldet. Ich habe zwar vor nächstes Jahr ein Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) anzumelden, jedoch erst dann wenn ich eine fixe Tätigkeit im Angestelltenverhältnis habe und das Ausmaß der anfallenden Arbeitsstunden/Woche weiß.
Besten Dank im Voraus für Ihre Informationen!
Mfg. Birgit Ott
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Verfasst von:
StB am
11.11.2006 17:09
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
11.11.2006 17:09
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THEMA: Re: arbeitslos - honorarnote, geringfügikeitsgrenze |
Sehr geehrte Frau Ott,
Wie Sie richtig sagen, dürfen Sie 333,--monatlich dazuverdienen.D.h., wenn die monatlichen Honorarnoten diesen Betrag nicht übersteigen, verlieren Sie die Arbeitslosenunterstützung nicht.
Wie der anonyme Forumsteilnehmer bereits erwähnt hat, können Sie mir auch noch gerne eine
e-mail schicken, falls Sie noch Fragen haben.
Meine e-mail Adresse lautet:weiss@steuerberatung-weiss.at
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