Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich war von 11.9.2004 -30.9. 2006 selbständig.
Im Jahr 2004 war ich nur unfallversichert (ca. 80,-).Ich war bei meinem Mann mitversichert(GKK), da mein Gewinn kleiner 3000,- war.
Im Oktober 2005 zahlte ich 1589,- an SV bei der SVA eine.
Seit September 2005 bin ich unselbständig beschäftigt und über die BVA versichert.
Die SV-Beiträge beschränkten sich auf Grund meines erneuten Antrages wieder auf die Unfallversicherung von 80,-.( Gewinn für das Jahr 2006 ca. 1000,-.)
Heute habe ich eine Nachzahlung von der SVA erhalten von 1268,-.
Ist dies gerechtfertigt?
Vielen Dank für Ihre Antwort. |
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