Verfasst von:
hp vorauer am
12.11.2006 16:48
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THEMA: werklieferung |
Guten Tag.
eine Werklieferung in ein anderes EU-Land wird ja ohne Steuer (Reverse charge) verrechnet, wie ist das aber wenn ich eine Werklieferung in die Schweiz liefere, gibt es da auch das Reverse charge System oder ist das eine steuerfreie Ausfuhrlieferung?
danke für ihre Hilfe
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Verfasst von:
hp vorauer am
12.11.2006 16:48
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Verfasst von:
Dolezal Renate am
12.11.2006 16:48
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THEMA: Re: werklieferung |
Eine Werklieferung in ein anderes EU-Land ist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, vorausgesetzt die Liefereung erfolgt an einen Unternehmer mit gültiger UID-Nr. - Prüfung der UID und Buchnachweis der Ausfuhr erforderlich.
Eine Werklieferung in die Schweiz ist eine steuerfrei Ausfuhrlieferung, ebenfalls Buchnachweis (Nachweis der Ausfuhr)erforderlich. Der Schweizer zahlt dann nach schweizer Steuerrecht vermutlich EUSt.
Schöne Grüße
Renate Dolezal
Selbständige Buchhalterin |
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