Ich würde gerne Ihre Hilfe in folgender Rechtssache in Anspruch nehmen und Sie bitten mir diesbezüglich die Chancen bei einem eventuellen Rechtsstreit mitzuteilen.
Ich führe nun das sechste Jahr einen Gastbetrieb in Altmünster/OÖ den ich von den Naturfreunden OÖ gepachtet habe. Der Pachtzins beträgt laut Pachtvertrag wörtlich bis 31.12.2002 öS 15.000,00 und ab 1.1.2003 öS 16.500,00, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.(Im Falle einer Änderung des anzuwendenden Umsatzsteuersatzes wird die Höhe des Pachtzinses entsprechend geändert).
2 Monate nach Betriebsbeginn ca. Mitte März 2001 wurde die Steuerberatung ....... von mir beauftragt die gesamte Buchhaltung und Lohnverrechnung zu führen.
Die komplette Erstveranlagung wurde ebenfalls von der Steuerberatungsfirma durchgeführt.
Nun hatte ich heuer im Frühjahr eine Finanzprüfung bei der sich herausstellte, daß die Vorsteuer der Pacht mit 20% durch meinem Steuerberater verbucht wurde, jedoch seitens des Verpächters die Umsatzsteuer nicht abgeführt wurde.
Nun mußte ich knapp 11.000€ an das Finazamt rücküberweisen, was für mich natürlich Existenzbedrohend ist.
Beim ersten Anblick könnte man davon ausgehen, daß dies nur ein "geliehenes Geld" vom Finanzamt sei doch meiner Überzeugung nach ist es für mich ein großer Schaden da ich den Betrieb nicht gepachtet hätte wenn ich gewußt hätte, daß ich die Vorsteuer nicht abziehen kann.
Mein Steuerberater hätte ohne Rechnung seitens des Verpächters mit ausgewiesener Mwst. keine Buchung der Vorsteuer durchführen dürfen. Spätestens beim ersten Jahresabschluß hätte man dies in der Steuerberatung bemerken müssen und der Schaden wäre nicht so groß gewesen und ich hätte über die Pacht verhandelt oder den Vertrag gekündigt.
Ich würde Sie um Ihre Meinung dazu bitten und Sie fragen wer in dieser Streitfrage die Hauptschuld trägt bzw. ein Verfahren einen Sinn hätte.
|
|