Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: veronika am 03.11.2006 12:28
 


THEMA:  § 907 Handelsgesetzbuch (Unternehmensgesetzbuch), Übergangsbestimmungen
Guten Tag 1 Soll eine Person, die den Rechtsformzusatz „KEG“ in ihrer Firma führt, den neuen Rechtsformzusatz ihrer Firma bis zu 31.12.2010 beifügen. 2 Welche Behörde ist für den Rechtsformzusatz zuständig? Falls möglich, bitte ich um Bekanntgabe der Telefonnummer, E-Mail oder eines Namen. Bitte um Antwort entsprechend der Anfragefolge !Danke! Mit freundlichen Grüßen Veronika
Verfasst von: StB am 03.11.2006 12:28
 


THEMA:  Re: § 907 Handelsgesetzbuch (Unternehmensgesetzbuch), Übergangsbestimmungen
Noch andere Wünsche?
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.197 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.