Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Michael am 02.11.2006 13:43
 


THEMA:  Leistungen
Sonstige Leistungen sind, wenn sie nicht unter bestimmte Leistungen (zB §3a Abs 8, Abs 9 etc.) fallen, am Ort des Sitzes oder der Betriebsstätte des leistenden Unternehmers steuerbar. Wenn ich das richtig verstehe, heisst das beispielsweise: Erbringt ein Unternehmer zB Design-Planungsarbeiten für Karosserieteile eines Fahrzeug in seinem Büro in Österreich für ein deutsches Unternehmen, so hat er nicht die Möglichkeit, die Rechnung ohne USt auszustellen. Der deutsche Unternehmer muss sich die USt im Rückerstattungsverfahren wieder holen. Stimmt das oder täusche ich mich hier? Gibt es einen Erlass mit Erleichterungen?
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.197 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.