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Verfasst von: Grayson am 03.11.2006 19:22
 


THEMA:  KMU: bis zu 10 % Gewinn steuerfrei
Hallo, ich habe den Artikel mit obiger Überschrift auf dieser Platform (http://www.steuerberater.at/tipps_und_tricks/article.php?article_file=1159365658.txt&showtopic=) entdeckt und hätte zu dem angeführten Beispiel eine Frage: und zwar wird hier ein PC angeführt der ja (wenn ich das noch richtig im Kopf habe) auf 3 Jahre abgeschrieben wird, unten steht jedoch dabei, dass man diesen "Steuerbonus" nicht für Anlagegüter in Anspruch nehmen kann deren Nutzungsdauer weniger als 4 Jahre entspricht - folglich hat mich das etwas verwirrt und ihc würde mich über Aufklärung freuen Ich bin E/A Rechner und möchte einen neuen PC und einen Videoprojektor anschaffen und würd dies ansonsten erst im nächsten Jahr machen wenn ich diese Regelung zur Geltung bringen könnte, wenn nicht würde ich die Geräte noch heuer anschaffen. Ich hoffe diesbezüglich weis jemand Rat, denn an sich ist dies natürlich eine sehr interessante Option. Danke, Peter PS: Weiß zufällig auch jemand auf welche Dauer ein Videoprojektor abgeschrieben wird?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 03.11.2006 19:22
 


THEMA:  Re: KMU: bis zu 10 % Gewinn steuerfrei
Wenn Sie den PC auf 4 Jahre abschreiben, können Sie die Begünstigung in Anspruch nehmen. Videoprojektor würde ich auf 5 Jahre abschreiben.
Verfasst von: jeannie am 03.11.2006 19:22
 


THEMA:  Re: KMU: bis zu 10 % Gewinn steuerfrei
"noch heuer anschaffen" enthält 2 entscheidende Fußfallen: - heuer nur die Hälfte des Viertels (bei 4 Jahren) bzw. Fünftels (bei 5 Jahren) abschreiben (ergibt lediglich eine Verschiebung um ein halbes Jahr, keine Verkürzung der Abschreibung). - eigentlich wäre heuer noch keine Abschreibung möglich, weil nicht das Kaufdatum, sondern der Beginn der Nutzung für den Beginn der Afa maßgeblich ist. Afa heißt ja: Abschreibung für Abnützung, und verpackt nutzt sich nichts ab, oder?
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