Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe gehört, dass ich bei der Arbeitnehmerveranlagung auch Ausgaben für die Hochzeit (habe 2005 geheiratet) geltend machen kann.
1. Frage: Stimmt dies?
und 2.: Wenn ja, welche Kosten und bis zu welcher Höhe kann ich diese beim Jahresausgleich berücksichtigen?
Vielen Dank bereits im voraus!
Robert Steßl
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