Verfasst von:
Philipp am
27.10.2006 10:45
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THEMA: Zum Kleinunternehmer |
Ich habe nun schon so ziemlich alles gelesen was ich gefunden habe und trotzdem fehlen mir noch einige Antworten.
- Wenn ich die Grenze von 30.000.- überschreite, was verlangt die SV?
- Kann ich trotz Umsatzsteuerbefreiung Vorsteuer von Material (Eigenbedarf) abziehen?
- Was passiert, wenn ich nach 3 Jahren zum Vollhandelskaufmann wechsle?
- Vollhandelskaufmann und Angestellt? Was muß ich an die SV zahlen - Nur Differenz?
- Wie hoch sind die Umsatzsteuervorauszahlungen zu Beginn (bei UST-Wahl)?
- Ich möchte derzeit nur Kleinunternehmer werden, weil ich als Firma auftreten kann. Fallen trotzdem Steuerzahlungen an ohne Einkünfte?
- Was passiert mit Kleinunternehmer wenn sie arbeitslos werden (Arbeitnehmerseite) bezüglich Arbeitslosengeld?
mfg
Philipp
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
27.10.2006 10:45
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