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Verfasst von: Philipp am 27.10.2006 10:45
 


THEMA:  Zum Kleinunternehmer
Ich habe nun schon so ziemlich alles gelesen was ich gefunden habe und trotzdem fehlen mir noch einige Antworten. - Wenn ich die Grenze von 30.000.- überschreite, was verlangt die SV? - Kann ich trotz Umsatzsteuerbefreiung Vorsteuer von Material (Eigenbedarf) abziehen? - Was passiert, wenn ich nach 3 Jahren zum Vollhandelskaufmann wechsle? - Vollhandelskaufmann und Angestellt? Was muß ich an die SV zahlen - Nur Differenz? - Wie hoch sind die Umsatzsteuervorauszahlungen zu Beginn (bei UST-Wahl)? - Ich möchte derzeit nur Kleinunternehmer werden, weil ich als Firma auftreten kann. Fallen trotzdem Steuerzahlungen an ohne Einkünfte? - Was passiert mit Kleinunternehmer wenn sie arbeitslos werden (Arbeitnehmerseite) bezüglich Arbeitslosengeld? mfg Philipp
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.10.2006 10:45
 


THEMA:  Re: Zum Kleinunternehmer
Soviele Fragen sprengen das Forum. Ich empfehle Ihnen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
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