Verfasst von:
Helga U. am
27.10.2006 08:44
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THEMA: SVA-GKK |
Bin als freier DN mit Gewerbeschein beschäftigt. Habe heuer auch keine anderen Einkünfte. Nun muß ich Beiträge an die gewerbliche Versicherung und an die Gebietskrankenkasse zahlen.
Gibt es da nicht eine Art "Differenzbesteuerung"?
Danke für die Hilfe |
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Verfasst von:
StB am
27.10.2006 08:44
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THEMA: Re: SVA-GKK |
Üben Sie als freier DN die selbe Tätigkeit wie die Tätigkeit der Gewerberechtigung aus? Wenn dies der Fall ist, ist eine Anstellung als freier DN mit Gewerbeschein nicht möglich.
Eine Differenzvorschreibung gibt es, die müssen Sie beantragen und bewirkt, dass Sie "nur" SV-Beiträge bis zur Höchsbemessung zahlen müssen.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
27.10.2006 08:44
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THEMA: Re: SVA-GKK |
Da Sie als freie DN keinen Gewerbeschein brauchen, würde ich diesen rückwirkend zurücklegen und die Beiträge an die SVd.gewerbl.W. wieder gutschreiben lassen.
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