Verfasst von:
Mark am
27.10.2006 09:30
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THEMA: Ausgaben für Buchhalter |
Hallo!
Ich bin freiberuflich tätig und möchte für die Erledigung meiner Buchhaltung meine Freundin als freie Mitarbeiterin engagieren - und die Ausgaben dafür von der Steuer absetzen. Sie ist (als Buchalterin) in einer Firma angestellt und dürfte deshalb 730 Euro pro Jahr freiberuflich dazuverdienen ohne zusätzliche Steuern oder SV zahlen zu müssen.
1) Ist das prinzipiell möglich? Zugegeben, das riecht förmlich nach Steuerbetrug, aber andererseits, warum sollte die Buchhaltung gratis für mich machen? Zudem ist sie ja hauptberuflich auch als Buchhalterin tätig...
2) Bräuchte Sie dafür einen Gewerbeschein oder könnte sie auch unter die Kategorie "neue Selbständige" fallen?
Vielen Dank! |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
27.10.2006 09:30
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THEMA: Re: Ausgaben für Buchhalter |
Die Form der Abrechnung und Entlohnung muß dem Fremdvergleich standhalten.
Da sie nicht am allgemeinen wirtschaftlichen
Verkehr teilnimmt, braucht sie keinen Gewerbeschein.
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