Verfasst von:
Marcin am
23.10.2006 16:17
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THEMA: KleinSTunternehmer und USt-Regelbesteuerung |
Ich möchte mich für den Start meiner Selbständigkeit gegenüber der GSV als Kleinstunternehmer anführen (also unter 3.000 irgendetwas Euro Gewinn pro Jahr), um nur die UV zu zahlen.
Gleichzeitig möchte ich die Regelbesteuerung in Sachen USt beantragen, da ich hauptsächlich mit anderen Firmen zu tun habe und mir die VSt zurückholen möchte.
Mir hat ein Bekannter erklärt, dass das nicht möglich wäre, weil die Regelbesteuerung eine Kleinstunternehmer-Regelung ausschließt. Stimmt das? Wenn nicht, dann würde ich noch gerne rein aus interesse wissen, ob solche Fälle häufig vorkommen, und ob es hierfür einen Steuerberater bedarf, oder ob das auch alleine für Laien machbar wäre. Bzw. vielleicht nur ein gewerblicher Buchhalter. :-)
Vielen Dank
MfG
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
23.10.2006 16:17
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THEMA: Re: KleinSTunternehmer und USt-Regelbesteuerung |
>die Regelbesteuerung eine
>Kleinstunternehmer-Regelung ausschließt
Das ist so bei der Umsatzsteuer bzw. nach dem UStG.
Bei der GSVG Sozialversicherung darf unter anderem auch eine Grenze von 22.000,-- bei den Umsätzen nicht überschritten werden. Das hat aber nichts damit zu tun ob Sie gegenüber der Finanz auf die Kleinunternehmerregelung des UStG verzichten.
AM OeSV
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
23.10.2006 16:17
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THEMA: Re: KleinSTunternehmer und USt-Regelbesteuerung |
Sie können nach GSVG Kleinunternehmer sein und gleichzeitig für die Umsatzsteuer den Regelbesteuerungsantrag stellen.
Als Steuerberaterin empfehle ich Ihnen selbstverständlich einen Steuerberater aufzusuchen.
Wenn Sie sich mit der Materie auseinandergesetzt haben,dann können Sie eher die Buchhaltung selbst erledigen,aber auf eine steuerliche und sozialversicherungrechtliche Beratung sollten Sie nicht verzichten.
Viele Kollegen bieten kostenlose Erstgespräche, bei denen Sie sich auch über die Kosten informieren können.
www.steuerberatung-weiss.at
01 533 16 37
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