Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Marcin am 23.10.2006 16:17
 


THEMA:  KleinSTunternehmer und USt-Regelbesteuerung
Ich möchte mich für den Start meiner Selbständigkeit gegenüber der GSV als Kleinstunternehmer anführen (also unter 3.000 irgendetwas Euro Gewinn pro Jahr), um nur die UV zu zahlen. Gleichzeitig möchte ich die Regelbesteuerung in Sachen USt beantragen, da ich hauptsächlich mit anderen Firmen zu tun habe und mir die VSt zurückholen möchte. Mir hat ein Bekannter erklärt, dass das nicht möglich wäre, weil die Regelbesteuerung eine Kleinstunternehmer-Regelung ausschließt. Stimmt das? Wenn nicht, dann würde ich noch gerne rein aus interesse wissen, ob solche Fälle häufig vorkommen, und ob es hierfür einen Steuerberater bedarf, oder ob das auch alleine für Laien machbar wäre. Bzw. vielleicht nur ein gewerblicher Buchhalter. :-) Vielen Dank MfG
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 23.10.2006 16:17
 


THEMA:  Re: KleinSTunternehmer und USt-Regelbesteuerung
>die Regelbesteuerung eine >Kleinstunternehmer-Regelung ausschließt Das ist so bei der Umsatzsteuer bzw. nach dem UStG. Bei der GSVG Sozialversicherung darf unter anderem auch eine Grenze von 22.000,-- bei den Umsätzen nicht überschritten werden. Das hat aber nichts damit zu tun ob Sie gegenüber der Finanz auf die Kleinunternehmerregelung des UStG verzichten. AM OeSV
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 23.10.2006 16:17
 


THEMA:  Re: KleinSTunternehmer und USt-Regelbesteuerung
Sie können nach GSVG Kleinunternehmer sein und gleichzeitig für die Umsatzsteuer den Regelbesteuerungsantrag stellen. Als Steuerberaterin empfehle ich Ihnen selbstverständlich einen Steuerberater aufzusuchen. Wenn Sie sich mit der Materie auseinandergesetzt haben,dann können Sie eher die Buchhaltung selbst erledigen,aber auf eine steuerliche und sozialversicherungrechtliche Beratung sollten Sie nicht verzichten. Viele Kollegen bieten kostenlose Erstgespräche, bei denen Sie sich auch über die Kosten informieren können. www.steuerberatung-weiss.at 01 533 16 37
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.197 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.