Verfasst von:
Herbert23 am
02.11.2006 06:28
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THEMA: außergew. Belastungen/Selbstbehalt |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sind bei außergewöhnlichen Belastungen bei der Berechnung des Selbstbehaltes die sonstigen Bezüge hinzuzuzählen, auch wenn diese (sonst. Bezüge/13., 14.) unter der Freigrenze von Euro 2.000,00 liegen?
laufende Bezüge: Euro 3.500,00
sonstige Bezüge: ca. Euro 1.000,00
Ergibt sich als Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt (ohne die anderen Detaills) nun Euro 3.500,00 oder 4.500,00?
Herzlichen Dank.
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Verfasst von:
Frühpensionist am
02.11.2006 06:28
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THEMA: Re: außergew. Belastungen/Selbstbehalt |
Für die Berechnungsgrundlage für den Selbstbehalt bei aussergew.Belastungen ist es unerheblich, ob die sonst.Bezüge steuerbefreit sind oder nicht, also dazuzurechnen.
Um die Berechnungsgrundlage zu ermitteln werden auch noch etwaige Werbungskosten und event. Sonderausgaben, mind. die zustehenden Pauschalbeträge in Abzug gebracht.
Pausch.WK: 132,- Euro (bei Aktiven)
Pausch.SA: 60,- Euro
Herzl.Gruß
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