Eine Baufirma möchte Ihre Arbeitnehmer gegen die Folgen eines Arbeitsunfalles schützen und daher eine UV abschließen.
Versicherungsnehmer und Prämienzahler ist die Firma, versicherte Person der Arbeitnehmer und Leistungsempfänger wieder die Firma.
Aus einer Leistung des Versicherers erhält die Firma einen hohen Betrag, den sie z.B. für die Entgeltfortzahlung bzw. Abfertigung des Arbeiters verwenden kann.
Meine Frage: muss die Firma diese Geldleistung als a.o. Ertrag voll versteuern oder ist dies nur der Fall, wenn die Firma die Versicherungsbeiträge vorher als Betriebsaufwand geltend gemacht hat.
Vielen Dank! |
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