Verfasst von:
Hannes am
22.10.2006 03:51
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THEMA: Gehalt in der Buchhaltung |
Hallo,
ich habe ein Frage bezüglich Gehalt.
Ich bin Selbständig und habe nun eine Hilfskraft als Geringfügig Beschäftigte.
Vermindert der Betrag (=Gehalt) den ich der Hilfskraft bezahle meinen laufenden Umsatz?
Oder wird das Gehalt, wie Finanzamt-Zahlungen, bei der monatlichen Berechnung der Ein-Ausgaben-Rechnung (zur Ust Ermittlung) NICHT berücksichtigt?
Und eine Frage habe ich noch: Welche Aufwände werden als Sonderausgaben bezeichnet - und werden diese bei der monatlichen Berechnung der Ein-Ausgaben-Rechnung berücksichtigt?
Bitte um Hilfe.
Danke
Hannes
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
22.10.2006 03:51
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THEMA: Re: Gehalt in der Buchhaltung |
Eine Gehaltszahlung ist bei der Ust-Ermittlung nicht zu berücksichtigen.
Unter Sonderausgaben fallen private Krankenversicherung, Zahlung für Lebensversicherung, Wohnraumsanierung, Wohnraumschaffung, Kirchensteuer etc. Diese Zahlungen vermindern einen Gewinn nicht.
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Verfasst von:
Hannes am
22.10.2006 03:51
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THEMA: Re: Gehalt in der Buchhaltung |
hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort, hab allerdings noch ne Frage dazu:
Darf bei der monatlichen USt-Ermittlung
Einnahmen/Ausgaben Rechnung ein "-" (minus)
als Ergebnis raus kommen?
(wobei die Zahllast schon im plus steht!)
danke hannes |
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