Verfasst von:
klaus mähring am
23.10.2006 08:33
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
23.10.2006 08:33
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
23.10.2006 08:33
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THEMA: Re: rückw. Stillegung Gewerbeschein/MwSt.-Abzug |
Wenn Sie im Jahr weniger als € 22.000,-- Umsatz erzielen, sind Sie prinzipiell v.d.Ust befreit.Sie können aber einen Regelbesteuerungsantrag stellen, dann können Sie in diesem Fall trotzdem m. Ust arbeiten u. die Vorsteuer abziehen.
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