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Verfasst von: klaus mähring am 23.10.2006 08:33
 


THEMA:  rückw. Stillegung Gewerbeschein/MwSt.-Abzug
Wenn ich meinen Gewerbeschein für die Monate, in denen ich keine Rechnungen stellte, rückwirkend stillege, kann ich für diese Monate trotzdem die ausgabenseitige MwSt. abziehen?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 23.10.2006 08:33
 


THEMA:  Re: rückw. Stillegung Gewerbeschein/MwSt.-Abzug
theoretisch schon, aber dann müssen Sie einen Regelbesteuerungsantrag stellen, an den Sie 5 Jahre gebunden sind.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 23.10.2006 08:33
 


THEMA:  Re: rückw. Stillegung Gewerbeschein/MwSt.-Abzug
Wenn Sie im Jahr weniger als € 22.000,-- Umsatz erzielen, sind Sie prinzipiell v.d.Ust befreit.Sie können aber einen Regelbesteuerungsantrag stellen, dann können Sie in diesem Fall trotzdem m. Ust arbeiten u. die Vorsteuer abziehen.
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