Verfasst von:
Peter Seisl am
08.08.2003 08:57
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THEMA: EEG (OEG, KEG) - neuer Partner |
Bei einer bereits gegründeten OEG soll ein neuer Partner aufgenommen
werden, welcher für einen Betrag von 50.000,00 € einen 15 %igen
Anteil bekommen soll. Rechnerisch ergäbe sich daraus aber ein 33,33 %
Anteil. Kann dies so durchgeführt werden und ist die Neuaufnahme
gesellschaftssteuerpflichtig? Wie ist dies bücherlich zu behandeln.
Wenn jemand hierbei Erfahrungen oder Kenntnisse hat, wäre ich für
ein Feedback sehr dankbar!
Peter Seisl |
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Verfasst von:
Mag. Heiderer am
08.08.2003 08:57
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THEMA: Re: EEG (OEG, KEG) - neuer Partner |
Gesellschaftssteuer fällt nur bei Kapitalgesellschaften an oder bei Persges. ohne unbeschränkt Haftende.
Wenn der Partner einsteigt ist ein Zusammenschluss im Sinne des Umgründungssteuergesetzes vorzunehmen. Ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Hier sollten Sie jedenfalls einen Steuerberater beauftragen, denn wenn Sie hier was falsch machen, werden die stillen Reserven des ganzen Betriebs besteuert.
MfG |
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