Verfasst von:
Andi75 am
09.10.2006 06:11
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THEMA: Spekulationssteuer |
Zwei+ Fragen zur Spekulationssteuer:
1) Nachkauf von Aktien - Wenn ich im Jänner x Aktien kaufe und im Juni y nachkaufe, wann gilt die einjährige Behaltefrist als abgewartet?
a) Ist Spekulationssteuer für den Verkauf der x Aktien z.B. im nächsten Februar zu zahlen?
b) Wenn der Kurs der y Aktien deutlich unter dem der x liegt (billiger Nachkauf), dürfen gleich z.B. im Juli spekulationssteuerfrei zum Kurs < dem von x (Verlust gegenüber x, aber Gewinn gegenüber y) x Aktien verkauft werden?
c) Ist bei verkesteten Fonds bei Verkauf ohne einjährige Behaltedauer der Anteil zwischen 25% und Einkommensteuer selbst auszurechnen und anzugeben?
d) Wie wird bei Fonds der Ausgabezuschlag behandelt, analog zu Tradekosten bei Aktien als Werbungskosten? Oder gilt bei Fonds der netto Verkaufspreis - netto Kaufpreis?
2) Im unteren "spekulationssteuer"-Thread ist der Freibetrag für Arbeitnehmer erwähnt? Hebt dieser etwa die € 440 Grenze?
Danke im Voraus an die Profis, welche mich bei meinen Fragen unterstützen!!!
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Verfasst von:
rudi am
09.10.2006 06:11
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THEMA: Re: Spekulationssteuer |
Zwei+ Fragen zur Spekulationssteuer:
1) Nachkauf von Aktien - Wenn ich im Jänner x Aktien kaufe und im Juni y nachkaufe, wann gilt die einjährige Behaltefrist als abgewartet?
da gehen die meinungen auseinander, ich würde einfach fifo (first in first out) anwenden
a) Ist Spekulationssteuer für den Verkauf der x Aktien z.B. im nächsten Februar zu zahlen?
je nachdem wann sie die jahreserkkärung machen, also iRd Veranlagung für das jeweilige jahr
b) Wenn der Kurs der y Aktien deutlich unter dem der x liegt (billiger Nachkauf), dürfen gleich z.B. im Juli spekulationssteuerfrei zum Kurs < dem von x (Verlust gegenüber x, aber Gewinn gegenüber y) x Aktien verkauft werden?
vielleicht wäre eine dreidimensionale darstellung hier angebracht;-) wie oben gesagt - fifo
c) Ist bei verkesteten Fonds bei Verkauf ohne einjährige Behaltedauer der Anteil zwischen 25% und Einkommensteuer selbst auszurechnen und anzugeben?
ja würde mal so vor mich hinrechnen:
weil spekulation, =
verkaufspreis
- fortgeschriebene anschaffungskosten (inkl. ausgabeaufschlag)+(kest verkauf abz. kest kauf)x 4
spekulationsgewinn
d) Wie wird bei Fonds der Ausgabezuschlag behandelt, analog zu Tradekosten bei Aktien als Werbungskosten? Oder gilt bei Fonds der netto Verkaufspreis - netto Kaufpreis?
AK brutto (ich kaufe um 100, bekomme anteile um 95) => anschaffungskosten sind 100
2) Im unteren "spekulationssteuer"-Thread ist der Freibetrag für Arbeitnehmer erwähnt? Hebt dieser etwa die € 440 Grenze?
nein |
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Verfasst von:
achma am
09.10.2006 06:11
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THEMA: Re: Spekulationssteuer |
Eine Frage, die vielleicht auch in diesen Thread passt:
wie verhält es sich, betreffend Spekulationssteuer, wenn man nach mehreren Jahren von einem Fonds in ein anderes Fonds-Produkt des gleichen Anbieters switcht und dann nach weniger als einem Jahr verkauft?
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