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Verfasst von: Oliver Göstl am 29.07.2003 19:04
 


THEMA:  Halber Steuersatz f. nichtentno,mene Gewinne
Ab 2004 sind nichtentnommene Gewinne mit dem Halben Steuersatz begünstigt: 1. Trifft dies nur auf Personengesellschaften und Einzelunternehmen zu? 2. Ist damit der durchschnittliche Steuersatz gemeint (nicht Grenzsteuersatz)? 3. gilt dies nur für bilanzierende Unternehmen? 4. Haben damit Einnahmen/Ausgaberechner keine Möglichkeit diese Begünstigung in Anspruch zu nehmen? 5. Ist es daher für E/A-Rechner sinnvoll auf doppelte BH zu optieren? - Unter welchen Voraussetzungen? 6. Gilt diese Regelung auch für neue Selbständige (z.B. Trainer, Therapeuten)?
Verfasst von: max am 29.07.2003 19:04
 


THEMA:  würde mich auch interessieren mT
gilt das auch für Aktien Spekulationsgewinne ?
Verfasst von: Mag. Heiderer am 29.07.2003 19:04
 


THEMA:  Re: Halber Steuersatz f. nichtentno,mene Gewinne
Hab mir die vorläufige Regelung angeschaut, danach wäre die Antwort 1-4) Ja 5) Da mindestens mit 20% zu versteuern ist, nur bei einem steuerlichen Einkommen von deutlich über ATS 300.000,- und natürlich, wenn die Mittel mindestens 7 Jahre im Unternehmen bleiben sollen. 6) Wenn Sie steuerrechtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben gs schon.
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