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Verfasst von: steuerzahler am 28.09.2006 11:16
 


THEMA:  Einkommensteuer Sonderausgaben
Hallo! Hätte eine Frage zur Einkommesnsteuererklärung für freie Dienstnehmer: Sind neben den Zinsaufwänden für Wohnraumbeschaffung auch die Tilgungsaufwendungen als Sonderausgaben absetzbar? Wenn ja scheint mir ja die Obergrenze von 2920,- geradezu lächerlich. Das überschreiten ja die Zinsen für ein sagen wir mal €200000,- Darlehen leicht. Gibt es hier möglichkeiten mehr Sonderausgaben geltend zu machen? Danke im Voraus!!!
Verfasst von: Cpt Kirk am 28.09.2006 11:16
 


THEMA:  Re: Einkommensteuer Sonderausgaben
ja nein PS:2.920 ist der Höchstbetrag der auch noch geviertelt wird.
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