Hallo!
Hätte eine Frage zur Einkommesnsteuererklärung für freie Dienstnehmer:
Sind neben den Zinsaufwänden für Wohnraumbeschaffung auch die Tilgungsaufwendungen als Sonderausgaben absetzbar? Wenn ja scheint mir ja die Obergrenze von 2920,- geradezu lächerlich. Das überschreiten ja die Zinsen für ein sagen wir mal €200000,- Darlehen leicht.
Gibt es hier möglichkeiten mehr Sonderausgaben geltend zu machen?
Danke im Voraus!!!
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