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Verfasst von: Claudia Hoflehner am 27.09.2006 14:32
 


THEMA:  Betriebsausgaben
Eine Frage: Ich beziehe Einkünfte aus einem nichtselbständigem Arbeitsverhältnis. Zusätzlich hatte ich 2004 Einkünfte (Höhe € 3000,-) die aus einem Werkvertrag resultierten. In der Einkommenserklärung 2005 habe ich Betriebsausgaben geltend gemacht. Nach dem ersten Vertrag gab es 2005 einen zweiten Werkvertrag. Wiederum hatte ich auch entsprechende Ausgaben. Das Honorar für den 2. Vertrag ist aber erst 2006 zur Auszahlung gekommen. Ist das korrekt, dass ich für meine nun fällige Null-Erklärung für 2005 auch keine Betriebsausgaben geltend machen kann, die ich ja sehr wohl hatte? Kann ich das in der nächsten Erklärung für 2006 geltend machen? VIELEN DANK!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.09.2006 14:32
 


THEMA:  Re: Betriebsausgaben
Sie müssen die Ausgaben in jenem Jahr geltend machen, in dem sie ausgegeben wurden, also 2005.D.h.Sie haben 2005 einen Verlust und bekommen Steuer zurück.
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