Verfasst von:
ChristianH am
27.09.2006 10:14
|
|
THEMA: vorsteuer fiskal-LKW |
ich bin Einzelunternehmer, E/A und Vorsteuerabzugsberechtigt, habe vor einen 2-3 Jahre alten Fiskal-LKW zu kaufen, werde ihn aber nur zu 10% beruflich nutzen, 50% für eine Angestelltentätigkeit und den rest privat.
Daher kann ich eigentlich nur km-Geld verrechnen. Gibt es die Möglichkeit in den Genuß des Vorsteuerabzuges zu kommen?
Grüße
CH
|
|
|
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
27.09.2006 10:14
|
|
|
Verfasst von:
Cpt Kirk am
27.09.2006 10:14
|
|
THEMA: Re: vorsteuer fiskal-LKW |
wieso nicht? Anstatt des KM-Geldes können Sie auch ESt-Rechtlich 10% der reellen Kosten (AfA, Treibstoff, Service,...) geltend machen (Nutzungseinlage). Eine Verpflichtung zur KM-Geld-Verrechnung gibt es nicht.
Den Vorsteuerabzug haben Sie auch wenn der LKW wenigstens zu 10% betrieblich genutzt wird. Wenn Sie den Fiskal-LKW zB von einem Unternehmer mit USt gekauft haben, können Sie hier ebenfalls 10% der Vorsteuer geltend machen. |
|
|
|