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Verfasst von: ChristianH am 27.09.2006 10:14
 


THEMA:  vorsteuer fiskal-LKW
ich bin Einzelunternehmer, E/A und Vorsteuerabzugsberechtigt, habe vor einen 2-3 Jahre alten Fiskal-LKW zu kaufen, werde ihn aber nur zu 10% beruflich nutzen, 50% für eine Angestelltentätigkeit und den rest privat. Daher kann ich eigentlich nur km-Geld verrechnen. Gibt es die Möglichkeit in den Genuß des Vorsteuerabzuges zu kommen? Grüße CH
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.09.2006 10:14
 


THEMA:  Re: vorsteuer fiskal-LKW
Leider Nein
Verfasst von: Cpt Kirk am 27.09.2006 10:14
 


THEMA:  Re: vorsteuer fiskal-LKW
wieso nicht? Anstatt des KM-Geldes können Sie auch ESt-Rechtlich 10% der reellen Kosten (AfA, Treibstoff, Service,...) geltend machen (Nutzungseinlage). Eine Verpflichtung zur KM-Geld-Verrechnung gibt es nicht. Den Vorsteuerabzug haben Sie auch wenn der LKW wenigstens zu 10% betrieblich genutzt wird. Wenn Sie den Fiskal-LKW zB von einem Unternehmer mit USt gekauft haben, können Sie hier ebenfalls 10% der Vorsteuer geltend machen.
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