Verfasst von:
philipp am
25.09.2006 13:54
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THEMA: zuverdienstgrenze |
folgede situation:
ich bin in einem angestelten verhältnis (monatlicher bezug von 1466 euro)
ich habe jetzt von einer anderen firma das angebot bekommen für gelegentliche projekte (grafisches gewerbe) auszuhelfen. nichts regelmäßiges darum kann ich nicht sagen wieviel da finanziell zu erwarten ist. (1Projekt ca 200 euro)
auf was muß ich da von der finanzamt seite her achten? was muß ich bekanntgeben was muß ich wem melden?
gild die 730 euro grenze in dieser situation auch?
nicht dass dann das kleine projekt zu einem großen bumerang wird und ich wo was nachzahlen oder gar srafe zahlen muß
bitte um kurze info. vielleicht kann mir hier wer weiter helfen oder sagen wo ich konkret nachfragen kann.
vielen dank
mfg |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
25.09.2006 13:54
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THEMA: Re: zuverdienstgrenze |
Wenn Sie dabei mehr als € 730,-- verdienen müssen Sie eine Steuernummer lösen.
Wenn es mehr als € 3.990,--sind, müssen sie sich zusätzlich bei der Sozialvers.d.gew.Wirtschaft anmelden.
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