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Verfasst von: helft mir am 28.09.2006 08:17
 


THEMA:  Einkommenssteuer der letzten 4 Jahre nachzahlen
Bin leider erst vor ein paar Tagen draufgekommen dass die Fristen für die Einkommenssteuer-Erklärung bereits ca. Mitte des Folgejahres sind. D.h. ich bin verpflichtet die Jahre 2002-2005 nachzuzahlen. Hab leider gedacht, daß ich dafür 5 Jahre Zeit habe (wohl verwechselt mit dem Lohnsteuerausgleich)und aufgrund finanzieller Engpässe dieses Thema immer wieder hinausgezogen. Verdient habe ich pro Jahr ca. € 12.000-12.500,- (Ausnahme 2005, da warens nur ca. 3.500,-). Jetzt meine eigentliche Frage: Komm ich da um eine Geldstrafe noch irgendwie herum, wenn ich so schnell wie möglich eine Steuererklärung abgebe, also bevor mir eine Anzeige ins Haus flattert? Wer kann mir da helfen? Wie gehe ich da am besten vor?
Verfasst von: Frühpensionist am 28.09.2006 08:17
 


THEMA:  Re: Einkommenssteuer der letzten 4 Jahre nachzahlen
Da sonst noch niemand "geholfen" hat, will ich es versuchen. Bin allerdings kein StB, sondern habe nur etwas Erfahrung aus meinem ehemaligen Berufsleben. Also: Meines Wissens gibt es bei Selbstanzeige keine Geldstrafe. Eine Selbstanzeige muss allerdings gemacht werden, BEVOR die Behörde ev. mit einer Prüfung beginnt. Für die verspäteten Abgaben der Steuererklärungen wird - nehme ich an - Säumiszuschlag vorgeschrieben werden, bzw. für die daher auch zu spät erfolgten Zahlungen: Zinsen. Wenn Sie die Zahlungen nun nicht leisten können, können Sie, sobald Sie die Bescheide erhalten haben, binnen 1 Monats beim FA um Stundung, bzw. um Ratenzahlungen ansuchen.
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