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Verfasst von: Robert am 21.09.2006 15:00
 


THEMA:  Tagesdiäten
Ich arbeite im Angestelltenverhältnis als Vertreter im Außendienst mit Firmenauto. Fixgehalt lt. Kolektivvertrag. Tagesdiäten werden per Leistungsprinzip ausbezahlt, d.h. unter einem gewissen Umsatz € 0,-- und ab einem gewissen Umsatz € 440,- bei der Annahme von 20AT/10Std. Erste Frage: Ist das rechtens, den der Aufwand ist ja nicht Umsatzabhängig sondern immer der gleiche? Zweite Frage: Wie kann ich am geschicktesten die Differenz beim Finanzamt geltend machen? lg robert
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