Ich arbeite im Angestelltenverhältnis als Vertreter im Außendienst mit Firmenauto.
Fixgehalt lt. Kolektivvertrag.
Tagesdiäten werden per Leistungsprinzip ausbezahlt, d.h. unter einem gewissen Umsatz € 0,-- und ab einem gewissen Umsatz € 440,- bei der Annahme von 20AT/10Std.
Erste Frage: Ist das rechtens, den der Aufwand ist ja nicht Umsatzabhängig sondern immer der gleiche?
Zweite Frage: Wie kann ich am geschicktesten
die Differenz beim Finanzamt geltend machen?
lg robert
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