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Verfasst von: Stix am 21.09.2006 15:47
 


THEMA:  Gewerbeschein
Hallo, muss man einen Gewerbeschein besitzen, wenn man als Handelsvertreter Aufträge für ein Unternehmen in deren Namen abschließt? Die Vermittlung erfolgte im Auftrag/Namen und auf Rechnung des Unternehmens; bin ich als Handelsvertreter der für diese Aufträge Provisionen erhalten hat verpflichtet einen Gewerbeschein zu besitzen? Danke!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 21.09.2006 15:47
 


THEMA:  Re: Gewerbeschein
Die Wirtschaftskammer kann Ihnen das sicher sagen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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