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Verfasst von: Rita am 21.09.2006 13:53
 


THEMA:  Sozialversicherung
Hallo liebes Expertenteam, bin als Gesangslehrerin an zwei Schulen tätig. Kann ich einen freien Dienstvertrag antreten, ohne doppelte Sozialversicherung zu zahlen, wenn ich in der zweiten Schule einen Werkvertrag habe? Bzw. kann ich bei dem freien Dienstvertrag den Weg der ASVG wählen, ohne zusätzlich aufgrund meines Werkvertrags bei der SVA zu zahlen? In keiner der beiden Schulen gibt es ein fixes jährliches Einkommen. Würde mich über eine Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen, Rita
Verfasst von: Jutta Rapp am 21.09.2006 13:53
 


THEMA:  Re: Sozialversicherung
Die im Rahmen eines freien Dienstvertrages Tätigen sind vom Dienstgeber bei der Gebietskrankenkasse anzumelden und daher bei der örtlich zuständigen GKK versichert. Wenn Sie aufgrund eines Werkvertrages tätig sind, unterliegen Sie mit diesen Einkünften der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, sofern kein Befreiungstatbestand vorliegt.
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