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Verfasst von: Birgit Ott am 19.09.2006 04:26
 


THEMA:  Einkommenssteuer
Sehr geehrte Damen und Herren, ich überlege mir, mich mit einem Unternehmen aufgrund der Kleinunternehmerregelung, nebenberuflich selbstständig zu machen. Das bedeutet, dass ich über den Jahregewinn von EUR 3.997,-- und einem jährlichen Umsatz von EUR 22.000,-- nicht hinauskomme. Möchte dies aber nur nebenbei betreiben und hauptberuflich arbeiten gehen. Jetzt meine Frage: 1. EUR 3997,-- und 22.000,-- sind diese Beträge Nettoangaben? 2. bei einem Jahresbruttogehalt meiner hauptberuflichen Arbeit von ca. Brutto EUR 20.900,-- (EUR 13.730,-- steuerpflichtige Bezüge) + dem Gewinn von 3.997,-- = (20.900 + 3.997= EUR 24.897,-- gesamt) - wieviel Einkommenssteuer müsste ich dann in EUR bezahlen? Vielen, lieben Dank im Voraus für Ihre Info! Mit freundlichen Grüßen Birgit Ott
Verfasst von: Jutta Rapp am 19.09.2006 04:26
 


THEMA:  Re: Einkommenssteuer
1. Der Gewinn (= Einnahmen minus Ausgaben) darf nicht über € 3.997,00 betragen, damit keine SV anfällt. Mit der umsatzsteuerlichen Grenze von € 22.000,00 für das Jahr 2005 (€ 30.000,00 im Jahr 2006) sind die Einnahmen gemeint. Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer stellen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung, daher ist Netto gleich Brutto. 2. Unter http://www.bmf.gv.at/steuern/berechnungsprogramme/_start.htm?q=Steuerberechnung können Sie die Einkommensteuer berechnen lassen. Bei den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit ist jedoch nicht der Bruttobezug anzugeben; es sind die Daten des Jahreslohnzettels einzutragen.
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