Verfasst von:
Birgit Ott am
19.09.2006 04:26
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THEMA: Einkommenssteuer |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich überlege mir, mich mit einem Unternehmen aufgrund der Kleinunternehmerregelung, nebenberuflich selbstständig zu machen.
Das bedeutet, dass ich über den Jahregewinn von EUR 3.997,-- und einem jährlichen Umsatz von EUR 22.000,-- nicht hinauskomme. Möchte dies aber nur nebenbei betreiben und hauptberuflich arbeiten gehen.
Jetzt meine Frage:
1. EUR 3997,-- und 22.000,-- sind diese Beträge Nettoangaben?
2. bei einem Jahresbruttogehalt meiner hauptberuflichen Arbeit von ca. Brutto EUR 20.900,-- (EUR 13.730,-- steuerpflichtige Bezüge) + dem Gewinn von 3.997,--
= (20.900 + 3.997= EUR 24.897,-- gesamt) - wieviel Einkommenssteuer müsste ich dann in EUR bezahlen?
Vielen, lieben Dank im Voraus für Ihre Info!
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Ott
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
19.09.2006 04:26
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THEMA: Re: Einkommenssteuer |
1. Der Gewinn (= Einnahmen minus Ausgaben) darf nicht über € 3.997,00 betragen, damit keine SV anfällt. Mit der umsatzsteuerlichen Grenze von € 22.000,00 für das Jahr 2005 (€ 30.000,00 im Jahr 2006) sind die Einnahmen gemeint. Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer stellen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung, daher ist Netto gleich Brutto.
2. Unter http://www.bmf.gv.at/steuern/berechnungsprogramme/_start.htm?q=Steuerberechnung können Sie die Einkommensteuer berechnen lassen. Bei den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit ist jedoch nicht der Bruttobezug anzugeben; es sind die Daten des Jahreslohnzettels einzutragen.
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