Betrifft Eingangs- bzw. Ausgangsrechnung als Kleinunternehmer. Das Einzelunternehmen lautet auf Firmenname: Ralf Müller und die selbst gewählte Unternehmensbezeichnung ist IT-Dienste
Eingangsrechnung:
Reicht es wenn Eingangsrechnungen in diesem Fall auf Ralf Müller plus Anschrift adressiert sind oder muß auch die selbst gewählte Unternehmensbezeichnung auf der Eingangsrechnung stehen?
Ausgangsrechnung:
Reicht hierbei ebenfalls wenn nur Ralf Müller verwendet wird oder ist die selbst gewählte Unternehmensbezeichnung hierbei verpflichtend anzugeben?
MfG
Ralf
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
15.10.2006 14:20